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Rinder im Naturschutzgebiet "Obere Wümmeniederung"© Landkreis Harburg
Das Naturschutzgebiet „Obere Wümmeniederung“ (NSG) wurde 1986 durch die Bezirksregierung Lüneburg ausgewiesen.
Es ist geprägt durch einen abschnittsweise natürlichen Verlauf der Wümme und ihrer Nebengewässer sowie einer naturnahen Flussniederung mit angrenzenden Geestbereichen. Der Talraum ist vielfältig durch Erlenbrüche und Erlen-Eschenauwäldern, Moorwäldern, Feuchtgebüschen, Sümpfen, Grünlandflächen, Röhrichten sowie Feuchtheiden strukturiert. Besonders hervorzuheben sind die kleinflächig vorhandenen Hoch- und Übergangsmoore, Moor- und Sandheiden, insbesondere im Großen Torfmoor südlich der Ortschaft Otter.
Die Wümme einschließlich ihrer Nebengewässer stellt ein repräsentatives Fließgewässersystem für die naturräumliche Region der Stader Geest dar. Sie hat eine große Bedeutung für gefährdete Fische und Rundmäuler und bietet Lebensraum für den in Niedersachen vom Aussterben bedrohten Fischotter sowie für die in Niedersachsen gefährdete und bundesweit stark gefährdete Grüne Keiljungfer.
Dem Gebiet kommt aufgrund des Vorkommens seltener und gefährdeter Arten und Biotoptypen eine hohe bis sehr hohe Bedeutung zu. So weisen weite Teile des Gebietes eine landesweite Bedeutung als Brutvogellebensräume für Großvögel wie Großer Brachvogel, Kranich, Rotmilan und Schwarzstorch auf.
Das NSG „Obere Wümmeniederung“ ist Teil des FFH-Gebietes 038 „Wümmeniederung“. Es besteht im Landkreis Harburg bereits seit Jahrzehnten zu 92% aus den Naturschutzgebieten „Obere Wümmeniederung“ und „Heidemoor bei Ottermoor“.
Lage:
Gemeinden Otter, Welle, Tostedt, Wistedt und Königsmoor in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg und Stadt Schneverdingen im Landkreis Heidekreis
NSG seit:
26.02.1986
Neuverordnung vom:
27.03.2019
Gesamtgröße:
ca. 1.607 ha
Besonderheiten:
Talniederung der oberen Wümme mit großflächigen Wald-, Grünland- und Moorkomplexen und angrenzenden Geestrandbereichen.
Das Naturschutzgebiet "Obere Wümmeniederung" sichert Teile des FFH-Gebietes Nr. 38 "Wümmeniederung".
Ein weiterer wesentlicher Baustein für die Entwicklung des Gebietes ist die Managementplanung. Damit legt die Untere Naturschutzbehörde für die Arten und Lebensraumtypen fest, wie sie für zukünftige Generationen in einem guten Zustand erhalten und entwickelt werden.
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