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Tierhalter, die ihre Tierhaltung gemäß § 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung anzeigen und registrieren müssen (Rinderhalter, Schweinehalter, Hühnerhalter, Putenhalter oder als Halter von Geflügel (unspezifisch)), unterliegen zum Teil Meldepflichten nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG):
Die Vorschriften gelten für berufs- und gewerbsmäßige Halter der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute mit
folgenden Nutzungsarten, wenn Sie im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres, die in der Tabelle aufgeführten
Bestandsuntergrenzen überschreiten.
Nutzungsarten | Bestandsuntergrenze(Anzahl Tiere) | |
Milchkühe | Zur Micherzeugung dienende Rinder ab der ersten Abkalbung | 25 |
Kälber zugegangen | nicht auf dem Betrieb geborene Kälber bis zu einem Alter von 12 Monaten | 25 |
(Absatz-)Ferkel < 30 kg
| Ferkel (vom Absetzen bis zu einem Körpergewicht von 30 kg) | 250 |
Mastschweine > 30 kg | zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg | 250 |
Zuchtschweine | zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur Ferkelerzeugung | 85 |
Saugferkel | Saugferkel (von der Geburt bis zum Absetzen) | 85 Sauen |
Masthühner | zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Hühner (ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens) | 10000 |
Legehennen | Zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab der Aufstallung im Legebetrieb | 4000 |
Junghennen | Zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner (ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens bis zur Aufstallung im Legebetrieb) | 1000 |
Mastputen | Zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Puten (ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens) | 1000 |
Mitteilungen zur Tierhaltung und zum Tierbestand haben grundsätzlich durch den Tierhalter zu erfolgen.
Diese Angaben sind elektronisch zu übermitteln.
Folgende Daten sind zu melden:
Für Tierhaltungen, die schon in der HI-Tier Datenbank gemeldet sind, sind die vorhandenen Stammdaten
bereits hinterlegt. Die Angabe der Nutzungsart muss elektronisch über die zentrale HI-Tier Datenbank
im Bereich Tierarzneimittel (TAM) erfolgen.
Neue Tierbestände bzw. Änderungen von Betriebsdaten sind binnen 14 Tagen mitzuteilen.
Diese Mitteilungen sind regelmäßig für das erste Halbjahr spätestens bis zum 14.07. und für das
zweite Halbjahr spätestens bis zum 14.01. des Folgejahres zu machen.
Werden in einem Kalenderhalbjahr keine Antibiotika angewendet, so besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung
des Tierbestandes und der Bestandsveränderungen. In diesem Fall ist eine Nullmeldung vorzunehmen
(siehe Punkt 4).
Mitteilungen über die Anwendung von Antibiotika ab dem 01.01.2023 haben ausschließlich durch den behandelnden
Tierarzt/ die behandelnde Tierärztin oder eines durch den Tierarzt/die Tierärztin beauftragten Dritten
für alle Nutzungsarten der Tierarten Rind, Schwein, Huhn, Pute zu erfolgen. Dies dient der rechtlich vorgegebenen
europaweiten Erfassung von Antibiotikaverbrauchsmengen. Diese Mitteilungen werden darüber hinaus
für die unter Punkt 1 genannten Nutzungsarten im Rahmen der Antibiotikaminimierung verwendet.
Falls in einem Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden, so ist für das Halbjahr eine Nullmeldung in HIT-TAM
einzugeben (§ 55 Abs. 3). Diese Meldung hat durch den Tierhalter oder einen bevollmächtigten Dritten
elektronisch zu erfolgen und ist seit dem 01.10.2021 verpflichtend.
Diese Daten sind für jede Registriernummer und jede Nutzungsart getrennt mitzuteilen.
Für jedes Halbjahr wird aus diesen Daten die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit je Tierart / Nutzungsart
- bezogen auf die jeweilige Registriernummer - errechnet (§ 57 TAMG).
Diese errechnete Therapiehäufigkeit wird dem Tierhalter von der zuständigen Behörde mitgeteilt (§ 57 Abs. 7
TAMG). Sie ist auch in HI-Tier im Bereich TAM für den jeweiligen Betrieb einsehbar.
Die betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten werden anonymisiert dem Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit aus dem Bereich TAM in HI-Tier zur Verfügung gestellt. Aus diesen Daten
werden je Nutzungsart zwei bundesweite Kennzahlen ermittelt.
Die Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen
(Median).
Die Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen
(drittes Quartil).
Diese Kennzahlen werden 1x jährlich zum 15. Februar auf der Homepage des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bekannt gegeben. Sie werden
auch in HI-Tier im Bereich TAM-Statistik angezeigt.
Für die Mitteilungen der betrieblichen Therapiehäufigkeit nach § 57 TAMG werden ggf. Gebühren fällig. Im TAM-Profil
in HI-Tier kann die Auswahl getroffen werden, dass die Therapiehäufigkeit nur über Onlineabruf vom
Tierhalter selbst abgerufen wird. Dadurch können ggf. Kosten gespart werden.
Hinweis: HIT-Vollmachten für Meldungen nach Viehverkehrsverordnung sowie auch Hoftierarztvollmachten
sind auf diesen Rechtsbereich beschränkt und gelten nicht für Mitteilungen nach dem TAMG.
Seit dem 01.01.2022 sind die kommunalen Veterinärbehörden für die Antibiotikaminimierung in Niedersachsen
zuständig und Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Antibiotikareduktion. Für den Landkreis Harburg wenden Sie sich bitte an den Veterinärdienst unter der Telefonnummer 04171 693-466 oder per Mail an ab-minimierung@lkharburg.de .
Der Verwaltungshelfer vit „Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung“ w. V. in Verden ist die TAM-Regionalstelle,
die bei Bedarf eine schriftliche Erklärung von Tierhaltern verarbeitet und Ansprechpartner im Zusammenhang
mit den Eingaben in HI-Tier ist.
Weiterführende Informationen und Musterdokumente sowie Anleitungen sind unter www.laves.niedersachsen.de im Bereich „Tiere“ / „Tierarzneimittel und Rückstände“ / „Antibiotika-Minimierung in Niedersachsen“ verfügbar.
Ordnung und Verbraucherschutz: Tiergesundheit | |
Kreisverwaltung Gebäude D Von-Somnitz-Ring 13 21423 Winsen (Luhe) Telefon: 04171 693-466 E-Mail: Tiergesundheit@LKHarburg.de | Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr |
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