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Widerrechtliche Abfallentsorgung auf Privatgrundstücken
Wer Abfälle auf seinem Grundstück lagert, handelt widerrechtlich und verstößt gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung. Gleiches gilt unter anderem für das Vergraben oder Verbrennen von Abfällen. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen, den sogenannten Abfallbeseitigungsanlagen, behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Das Ablagern von Abfällen stellt nicht nur einen Rechtsverstoß dar, sondern schädigt auch die Umwelt. Dies gilt insbesondere für Altfahrzeuge oder gefährliche Abfälle.
Wer ist für die Entsorgung zuständig?
Der Verursacher (Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter) der Ablagerung ist in der Regel auch für dessen Entsorgung zuständig. In Ausnahmefällen können aber auch weitere Personen hinzugezogen werden, z.B. wenn die Maßnahmen gegen den Verursacher nicht erfolgsversprechend erscheinen.
Wird der Verpflichtung zur Entsorgung nicht nachgekommen, kann die untere Abfallbehörde die ordnungsgemäße Entsorgung auf privaten Grundstücken durchsetzen.
Wie entsorge ich meine Abfälle?
Alle Fragen rund um die Entsorgung beantwortet Ihnen die Abfallberatung der Abfallwirtschaft unter der Nummer 04171/693-694.
Stellt das Lagern von Abfällen auf Privatgrundstücken eine Ordnungswidrigkeit dar?
Das widerrechtliche Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 100.000,00 Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann solch ein Verstoß auch als Straftat geahndet werden.
Ich möchte eine illegale Müllentsorgung auf einem Privatgrundstück melden. An wen wende ich mich?
Je nachdem zu welcher Gemeinde das Grundstück gehört, nehmen folgende Ansprechpersonen der unteren Abfallbehörde, Abteilung Boden, Luft, Wasser, Ihre Meldung gern entgegen:
Samtgemeinde Hanstedt |
Frau Lahmann Abteilung Umwelt E-Mail: N.Lahmann@LKHarburg.de Telefon: 04171/693-400 Fax: 04171/693-175 |
Gemeinde Neu Wulmstorf |
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Gemeinde Rosengarten |
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Gemeinde Seevetal |
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Samtgemeinde Salzhausen |
Buchholz (Nordheide) |
Frau Hoppe Abteilung Umwelt E-Mail: J.Hoppe@LKHarburg.de Telefon: 04171/693-401 Fax: 04171/693-175 |
Gemeinde Stelle |
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Samtgemeinde Elbmarsch |
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Samtgemeinde Hollenstedt |
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Samtgemeinde Jesteburg |
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Samtgemeinde Tostedt |
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Stadt Winsen (Luhe) |
Oft sind die hier eingehenden Beschwerden Resultate von Nachbarschaftskonflikten. Wir möchten daher an Sie appellieren, vorher das persönliche Gespräch zu suchen
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