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In dieser Rubrik geht es um Energiefragen für das private Zuhause, das Eigenheim oder die Mietwohnung - insbesondere um die Themen Beratung und Fördermittel. © Adobe Stock
Unter dem Motto „Energiewende zu Hause" bieten der Landkreis Harburg, die Verbraucherzentrale Niedersachsen und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen gemeinsam die Sommerkampagne "Energiewende zuhause" an. © Uwe Steinbrich pixelio
Folgende Vorträge fanden statt im Winsener Kreishaus B:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Jan-Peter Peters, Verbraucherzentrale Niedersachsen
Unter dem Motto "Energiewende zu Hause" bieten der Landkreis Harburg, die Verbraucherzentrale Niedersachsen und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen gemeinsam ein ortsnahes, qualifiziertes und anbieterunabhängiges Beratungsangebot zum Thema Energie an.
Ziel ist es, private Verbraucher und Verbraucherinnen dabei zu unterstützen, ihre Wohngebäude energetisch fit für die Zukunft zu machen. Die Beratungen werden im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch den Landkreis Harburg und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch einen unabhängigen Experten oder eine Expertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Verfügung:
Beratungstiefe von XS bis XL - kurz erklärt
Online-Vorträge mit anschließender Beratung in Kleingruppen
Diese Online-Veranstaltungen sind eine großartige Gelegenheit, unkompliziert und bequem von zu Hause aus, fundierte Informationen zu den Themen Photovoltaik, Heizung und Sanierung zu erhalten und Fragen an die Energieexperten und Energieexpertinnen der Verbraucherzentrale zu stellen.
Sie können die Vorträge live über das Internet verfolgen und den Energieexperten der Verbraucherzentrale Fragen zu den jeweiligen Themen stellen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause aus möglich und für Sie kostenlos.
Datenschutzhinweis: Sofern Sie im Online-Vortrag anonym bleiben wollen, können Sie sich mit der E-Mail-Adresse und einem Pseudonym anmelden. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Vortrags in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.
Video-Beratung
Tipps zum Energiesparen, eine Einschätzung der Heizkosten-Abrechnung oder Informationen zu Fördermitteln.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
Für die persönliche und kostenlose Beratung im Rathaus/Kreishaus sind bis zu 45 Minuten vorgesehen. Hilfreich ist es, aussagekräftige Unterlagen zu dem Haus oder der Wohnung mitzubringen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
Bei dieser Energieberatung werden vor allem Gebäudehülle und Heizung in Augenschein genommen. © www.co2online.de / Alois Müller
Die etwa 90-minütige kostenfreie Beratung besteht aus einem Hausrundgang mit einer abschließenden Heizungsvisite und erfolgt auf der Grundlage eines standardisierten Fragebogens, der Einsparpotenziale an der Gebäudehülle und im Heizungsbetrieb adressiert.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
Die Beratung wird vom Niedersächsischen Umweltministerium gefördert und von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) durchgeführt. Sie wendet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem privaten Wohnraum und ist kostenlos.
Jedes Haus ist anders – auch im Landkreis Harburg. Ja nach Fragestellung kommt ein Energieberater oder eine Energieberaterin zu Ihnen nach Hause, um etwa zu prüfen, zu messen und individuelle Tipps zu geben. Die Vorortbegehung liegt im Ermessen der Energieberater:innen. Die Ergebnisse dieser Beratung erhalten Sie vier Wochen nach dem Termin in Form eines Berichts.
Wie alle Beratungen der Verbraucherzentrale erfolgt auch diese hersteller-, produkt- und gewerkeneutral und hat einen Wert von mehreren hundert Euro.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
Bei dieser Vor-Ort-Beratung analysiert ein unabhängiger Energieberater Ihre Immobilie und erstellt anschließend ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Dabei betrachtet er auch die Wirtschaftlichkeit und informiert über Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder © Thorben Wengert / pixelio.de
Die Kosten für einen iSFP im Überblick - von den anfallenden Beratungskosten übernimmt der Bund 80 Prozent:
Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bauantrag bereits 10 Jahre zurückliegt. Die Bundesförderung von Energieberatung kann mit Förderung auf Ebene der Länder oder Kommunen kombiniert werden. Mindestens 10 Prozent muss der Hauseigentümer aber selbst bezahlen.
Umsetzung und Baubegleitung
Werden nach der Energieberatung Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP umgesetzt, müssen Eigentümer einen Energieberater gesondert damit beauftragen. Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen und vom Aufwand, der für den Energieberater dabei entsteht. Für eine erste Kalkulation der Energieberatungsleistung kann überschlägig mit rund fünf Prozent der Kosten der Sanierungsmaßnahme gerechnet werden. Für diese Leistung der Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater erhalten Sanierer einen gesonderten Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der zusammen mit der Sanierungsmaßnahme beantragt wird. (Quelle: Energie-Fachberater.de)
Tipp: iSFP-Bonus
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent (gilt für Außenhülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Beim Austausch von Heizungen gibt es keinen iSFP-Bonus!
Sie können maximal 60.000 Euro an Kosten pro Jahr geltend machen. Nutzen Sie das Förderprogramm ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan, halbiert sich die Höhe der förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro. Der iSFP lohnt sich bei diesem Förderprogramm also doppelt.
Telefon-Beratung:
Fördermittel ausgeschöpft - keine Antragstellung mehr möglich
Förderschwerpunkte:
Ein Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist obligatorisch: Zuwendungen werden durch die Gemeinde Rosengarten aufgestockt.
Förderschwerpunkte:
Förderschwerpunkt:
Förderschwerpunkte:
Förderschwerpunkte:
Ihre Kommune ist nicht dabei?
Machen Sie den FördermittelCheck Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihr Vorhaben gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern. Mehr erfahren
Wichtiger Hinweis: Wer eine öffentliche Förderung für die Sanierung über die KfW oder das BAFA in Anspruch nimmt, kann den Steuerbonus gemäß § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) nicht geltend machen. Daher sollte man vorher prüfen, was finanziell lukrativer ist.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen:
Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag. Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich.
Tipp
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachen (SPN) im Landkreis Harburg bietet Ihnen eine qualifizierte und kostenfreie Wohnberatung zum Thema seniorengerechtes und barrierearmes Wohnen an.
Mehr erfahren Sie über "Kontakt" oder "Links".
Bundesförderung für den Heizungstausch
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Die Kombination aller Förderboni ist möglich, maximal werden 70 % der förderfähigen Kosten übernommen: Diese liegen für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Mit jeder Wohneinheit kommen 15.000 Euro dazu, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Das heißt, dass Sie für ein Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss bekommen.
Heizungsförderung 2024 © aktion-pro-eigenheim.de
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt:
Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen (Bruttokosten). Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.
(Quelle: co2online, Newsletter 07/2021)
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