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Brandschutz
Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen sind Aufgaben der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises und des Landes. Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind zuständig für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet (z.B. Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren sowie die Bereitstellung der Geräte).
Dem Landkreis obliegen die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes und die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen (z.B. Unterhaltung der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Hittfeld und der Einsatzleitzentrale).
Weitere Aufgaben:
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz ist als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrzunehmen (Katastrophenschutzbehörden - § 2 Abs. 1 NKatSG).
Eine Katastrophe ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes:
Warnung der Bevölkerung
Die Warnung der Bevölkerung bei Eintritt eines Unglücks- oder Katastrophenfalls ist im Landkreis Harburg über folgende Medien sichergestellt:
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