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Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS)
Die BGS ist für den Betrieb und die Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Harburg zuständig.
Sie wurde im Jahr 2006 als Kooperation des Landkreises Harburg und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gegründet, wodurch die beiden Betriebsdienste - bis dahin auf zwei Hauptstandorte und drei Stützpunkte verteilt - am jetzigen Bauhof der BGS in Hittfeld zusammengeführt werden konnten.
Winterdienst© Landkreis HarburgMit der Bündelung der Aufgaben und der materiellen und personellen Ressourcen in der Betriebsgemeinschaft ist beabsichtigt, einen gemeinsamen Qualitätsstandard für den Betrieb und die Unterhaltung der in verschiedener Zuständigkeit stehenden Straßen zu schaffen und dabei gleichzeitig die Kosten zu senken.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGS sorgen im Straßenbetriebsdienst unter anderem für die Straßenkontrolle und die Beseitigung von Gefahrenquellen wie Hindernissen oder Verschmutzungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit,
- die Unterhaltung und Instandsetzung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Beseitigung von Schlaglöchern, Rissen usw.),
- die Unterhaltung der Brücken, Durchlässe, Stütz- und Lärmschutzwände,
- die Aufstellung, Instandhaltung und Reinigung von Verkehrszeichen und Signalanlagen*,
- die Baumkontrollen und die Pflege des Straßenbegleitgrüns,
- die Betreuung von 91 kreiseigenen Ampelanlagen,
- die Unterhaltung von kreiseigenen Parkplätzen (Müllentsorgung),
- die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen (Gräben, Gossen, Abläufe),
- das Räumen und Streuen im Winter (Winterdienst) mit Ausnahme von den Geh- und Radwegen in den Orten, dafür sind die Gemeinden zuständig.
- das Reinigen der Straßen, Radwege und Entwässerungseinrichtungen außerorts nach Bedarf. Innerorts sind die Gemeinden zuständig.
*Jede Aufstellung von Verkehrszeichen benötigt vorab eine Genehmigung (z.B. 30 km/h Schild). Diese wird bei der Verkehrsbehörde beantragt. Erst nach Vorliegen einer Genehmigung wird die BGS beauftragt, das Verkehrszeichen aufzustellen.
Die Verkehrsbehörde ist außerdem zuständig für das Aufstellen von Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung.