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Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung und können daher nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Rechtlich gesehen ist der Verkehrsspiegel ein sogenanntes Sicherungsmittel.
Ob ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird, entscheidet der zuständige Straßenbaulastträger. Es kommt somit darauf an, wer der Eigentümer der entsprechenden Straße ist. Die private Aufstellung eines Verkehrsspiegels an Kreisstraßen erfordert eine Genehmigung durch den Betrieb Kreisstraßen. Bei Privatgrundstücken besitzt ebenfalls der Eigentümer die Entscheidungsgewalt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung nach Erteilung der Genehmigung vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Antragsteller hat sich rechtzeitig bei den Versorgungsunternehmen über die Lage der Kabel und Leitungen zu informieren und den Weisungen der Versorgungsunternehmen Folge zu leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag und Plan
Keine
Keine
privat-rechtlich
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