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Die Herstellung einer neuen Grundstückszufahrt und die Änderung bestehender Zufahrten bedürfen der Genehmigung des Landkreises Harburg, Betrieb Kreisstraßen.
Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
Ergänzende Bauvorhaben bezogene Auflagen sind vorbehalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag und Lageplan 1 : 500 / 1.000 mit eingezeichneter Grundstückszufahrt
Die Gebühren basieren auf der Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den genannten Ansprechpartner.
Keine
Bei Genehmigungen von Zufahrten außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten wird das Nieders. Straßengesetz § 18 und 24 zugrunde gelegt.
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