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Versammlungen und Aufzüge im öffentlichen Raum unter freiem Himmel sind anmeldepflichtig, bedürfen aber keiner Genehmigung.
Es handelt sich hierbei um Zusammenkünfte von Personen, die friedlich und ohne Waffen Angelegenheiten politischen Inhalts in die Öffentlichkeit tragen wollen.
Die Versammlungsbehörde kann im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Veranstaltungen mit Auflagen versehen, die dem Anmelder in Form eines Bescheides bekannt gegeben werden.
Die schärfste Form der Auflage stellt ein Verbot der Veranstaltung dar.
Zu beachten ist, dass die Versammlung spätestens 48 Stunden bei der zuständigen Behörde angemeldet werden muss. Bei der Berechnung der Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet (§ 5 Abs. 1 NVersG).
Zuständige Behörde für Versammlungen ist im Landkreis Harburg grundsätzlich der Landkreis Harburg.
Für Versammlungen in den Städten Buchholz und Winsen/Luhe sowie in der Gemeinde Seevetal sind diese Kommunen selbst als Versammlungsbehörden zuständig.
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