Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Hauptinhalt
Lebensmittelüberwachung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- Tostedt, Neu Wulmstorf
Herr U. Labuhn
04171 693-531
- Buchholz, Jesteburg, Salzhausen
Herr H. Meyer
04171 693-551
- Elbmarsch, Hanstedt, Rosengarten:
Herr R. Olbrisch
04171 693-561
- Hollenstedt, Stelle
Herr J. Stolinski,
04171 693-819
- Seevetal
Frau E. Said Azza
04171 693-3576
- Winsen/Luhe
Herr I. Miletic
04171 693-3575
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB)
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Oktober 2011