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Grundsätzlich muss jede Schusswaffe in eine sog. "Waffenbesitzkarte" eingetragen werden. Diese dient zum einen als Legitimationspapier für den Waffenerwerb und zum anderen als Nachweis über den legalen Besitz.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt jedoch lediglich zum Besitz der Waffe und zum Schießen auf genehmigten Schießständen. Wer eine Waffe "führen", d.h. in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit tragen will, benötigt einen "Waffenschein". Im Landkreis Harburg besitzen kaum mehr als 10 Personen eine derart weitreichende Genehmigung.
Je nach dem Grund des Waffenbesitzes werden unterschiedliche Waffenbesitzkarten erteilt:
Die grüne Waffenbesitzkarte wird hauptsächlich für Jäger, Pistolenschützen und Erben erteilt. Aber auch Personen, die vor Inkrafttreten des Waffengesetzes im Jahre 1973 Waffen erworben haben, wurde eine solche Waffenbesitzkarte ausgestellt.
Für den Erwerb von Waffen ist in der grünen Waffenbesitzkarte im Vorwege eine Erwerbsberechtigung einzutragen. Erst dann können Waffen erworben werden. Eine Ausnahme stellen hier Jagdscheininhaber dar, die Langwaffen aufgrund ihres Jagdscheines ohne vorherigen Eintrag erwerben dürfen.
Nach dem Erwerb ist die Waffe in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen beim Landkreis anzumelden.
Für den Erwerb von Munition ist ein gesonderter Eintrag in die Waffenbesitzkarte erforderlich.
Die gelbe Waffenbesitzkarte wird nur an Sportschützen erteilt. Sie berechtigt lediglich zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
Nach dem Erwerb ist die Waffe in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen beim Landkreis anzumelden. Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von Munition für die in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen.
Wer Waffen sammeln will, muss nachweisen, dass er beabsichtigt eine kulturhistorische Sammlung anzulegen oder zu erweitern. Hier kommen insbesondere Sammlungen für ein bestimmtes Gebiet und/oder Zeitepoche in Frage.
Der Antragsteller muss hierbei nachweisen, dass er bereits in waffentechnischer und waffenhistorischer Sicht ausreichende Kenntnisse besitzt. Die bloße Aussage "Ich möchte Waffen sammeln" ist nicht ausreichend.
Auch hier beträgt die Anmeldefrist zwei Wochen.
Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt nicht zum Munitionserwerb.
Ansprechpartner | Aufgabenbereich |
Sarah Kallis (Produktverantwortliche) | Jagd- und Waffenrecht allg., Schießstätten |
Miriam Fahlbusch | Ablehnungen/Widerrufe/Besitzverbote, besondere Erlaubnisse, Sammler/Händler, sonstige Waffenrechtsangelegenheiten |
Max Ungermann | Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht A-F, Jagdscheine, Jägerprüfung, Schützenvereine |
Celina Ostoike | Waffen-, Jagd- und Sprechstoffrecht G-I, K, Schützenvereine, Jägerprüfung |
Christin Klein | Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht J, L-Q Jägerprüfung, Schützenvereine |
Anna Matthies | Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht R-T, Jägerprüfung, Ordnungswidrigkeiten |
Sophie Heitmann | Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht U-Z, sonstige Jagdangelegenheiten |
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Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring!
Besuchszeiten nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr
Terminvereinbarungen bitte von
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Bürgerservice Winsen
Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr *
(*außer am Osterwochenende und Heiligabend sowie Silvester)