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In der Stabsstelle Finanzen werden die Arbeiten geleistet, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungsströme der Kreisverwaltung Voraussetzung sind. Dieses Tätigkeitsfeld kann man in drei große Blöcke teilen: Haushaltsplanung, Haushaltsausführung und Rechnungslegung.
Hinweise zur Entgegennahme von E-Rechnungen finden Sie hier.
Im Produkt Kämmerei wird der Haushaltsplan in enger Zusammenarbeit mit der Stabsbereichsleitung Finanzmanagement aufgestellt. Für die allgemeine Verwaltung wird der Haushaltsplan nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) in Form eines doppischen Haushaltsplanes aufgestellt.
Im Rahmen der Haushaltsausführung werden die tatsächlich geleisteten Zahlungen fortlaufend den Plandaten gegenübergestellt. Falls im Rahmen der Haushaltsüberwachung besondere Maßnahmen erforderlich werden (z.B. die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes oder das Anordnen einer Haushaltssperre für bestimmte Ausgabeansätze), werden diese eingeleitet.
Die Stabsstelle Finanzen trägt dafür Sorge, dass die Einnahmen der Kreisverwaltung ordnungsgemäß gebucht werden und die Leistung der Ausgaben erfolgen kann.
Die Aufnahme von kurzfristigen Kassenkrediten und Kommunalkrediten vom Kreditmarkt fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Stabsstelle Finanzen.
Im Produkt Grundstücksmanagement erfolgt die Verwaltung und Bewirtschaftung der kreiseigenen Grundstücksflächen. Dazu zählt insbesondere der An- und Verkauf, die An- und Verpachtung von Grundstücken sowie die Abwicklung von Grundbuchangelegenheiten.
In der Kreiskasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs. Alle Zahlungs- und Buchungsvorgänge werden von der Kreiskasse ausgeführt. Die Einziehung von Forderung wird von hier aus gesteuert. In der Kreiskasse sind die Produkte Zahlungsverkehr und Forderungsmanagement zusammengeführt.
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