Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Es gilt das am 04.04.2019 bekanntgemacht Regionale Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Harburg.
Am 12.10.2022 wurde vom Kreistag eine erste Änderung des gültigen Regionalplans eingeleitet. Informationen zum Verfahrensablauf sowie die entsprechenden Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite (1. Änderung des gültigen RROP).
Gültiges RROP
Die zuständige Genehmigungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg) hat das RROP 2025 mit Verfügung vom 19.02.2019 mit Maßgaben und Auflagen genehmigt. Am 04.04.2019 wurde das RROP 2025 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht und ist seitdem rechtskräftig gültig.
Folgend finden Sie die Endfassung (Zeichnerische Darstellung, Beschreibende Darstellung, Begründung und Umweltbericht), eine Synopse der eingegangenen und abgewogenen Stellungnahmen samt Anlagen sowie die Genehmigungsverfügung und öffentliche Bekanntmachung. Zudem sind die im Zuge der Neuaufstellung erstellten Gutachten verfügbar:
1. Änderung des gültigen RROP
Die 1. Änderung des gültigen RROP ist beabsichtigt, um das RROP 2025 an die neuen und geänderten Ziele und Grundsätze des LROP 2022 anzupassen sowie eigene regionalplanerische Ziele und Grundsätze zu ändern, zu ergänzen, zu streichen und neu zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten wurde das Änderungsverfahren förmlich eingeleitet. Im Zuge dessen wurde ein sogenanntes Scoping durchgeführt, bei dem von den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aktuelle Umweltdaten abgefragt wurden. Diese fließen dann in die durchzuführende Umweltprüfung ein. Diese ist als Umweltbericht Bestandteil des Entwurfs, sie beschreibt und bewertet frühzeitig die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Regionalplans. Des weiteren werden die Beschreibende und Zeichnerische Darstellung sowie die Begründung überarbeitet und zu gegebener Zeit im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens als Entwurf veröffentlicht. Hierzu können dann die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen.
Nachfolgend ist der grobe Verfahrensablauf aufgelistet:
Der Kreisausschuss hat am 19.06.2023 der Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des RROP 2025 zugestimmt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.06.2023 im Amtsblatt für den Landkreis Harburg. Die formale Auslegung läuft vom 29.06. bis zum 15.08.. Stellungnahmen können bis zum 29.08.23 u.a. an das Postfach Raumordnung@lkharburg.de eingereicht werden. Weitere Hinweise können der Bekanntmachung entnommen werden.
Verfahrensupdate zur 1.Änderung des RROP2025:
1. Änderung wird zurzeit nicht weiter bearbeitet, die 2. Änderung Teilplan Windenergie wird priorisiert . Alle relevanten Informationen können auf der Internetseite zur Windenergie eingesehen werden.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!