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Die Regionalplanung ist die Planungsebene unterhalb der eher grobmaschigen Landesplanung und oberhalb der konkreten Ortsplanung (Bauleitplanung). In Niedersachsen sind in der Regel die Landkreise Träger der Regionalplanung und erstellen für ihr Gebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP). Darin werden die verschiedenen Nutzungsansprüche an das Kreisgebiet geordnet und eine raumverträgliche Entwicklung planerisch vorbereitet. So werden für Teilräume unter anderem vorrangige Nutzungen für den Rohstoffabbau, für Natur und Landschaft, für Trinkwassergewinnung oder Grünlandbewirtschaftung festgelegt. Ebenso gibt es konkrete Vorgaben für die weitere Entwicklung der Siedlungs- und Infrastruktur. Es werden aber auch besondere Entwicklungsaufgaben für Erholung oder Fremdenverkehr sowie zur Schaffung von Wohn- und Arbeitsstätten räumlich zugeordnet.
Die im RROP textlich und zeichnerisch festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung binden öffentliche Planungsträger und Genehmigungsbehörden bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Dies können neben den Bauleitplänen der Städte und Gemeinden, verschiedenen Einzelgenehmigungsverfahren und überörtlichen Planvorhaben auch Fachplanungen wie der Nahverkehrsplan und der Schulentwicklungsplan sein.
Das RROP wird vom Kreistag als Satzung beschlossen und anschließend der oberen Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten hat der Landkreis zu überprüfen, ob eine Änderung oder Neuaufstellung seines RROP aufgrund geänderter Planvorstellungen erforderlich ist.
Das aktuelle RROP 2025 für den Landkreis Harburg ist seit April 2019 in Kraft. Damit tritt das bisher gültige RROP 2000 samt Änderung von 2007 außer Kraft. Die Dokumente zum gültigen RROP, verwendete Fachgutachten sowie Informationen zum Ablauf des Aufstellungsverfahrens finden Sie unter RROP2025.
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