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Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen hat in den letzten Jahren gerade in den Metropolregionen Deutschlands stark zugenommen, sodass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine hohe Priorität aufweist. Dabei spielt der soziale Wohnungsbau eine wesentliche Rolle.
Das Land Niedersachsen fördert auch sozialen Mietwohnungsbau außerhalb der größeren Städte in ländlichen Gebieten durch die Gewährung zinsloser Darlehen für die Dauer der ersten 20 Jahre. Förderfähig sind dabei Neubau- und Ersatzbaumaßnahmen, die mehr als zwei Mietwohnungen umfassen. Investoren können die Förderung bei der NBank beantragen und müssen dabei mehrere Fördervoraussetzungen erfüllen.
Eine der Fördervoraussetzungen ist das Vorhandensein eines kommunalen Wohnraumversorgungskonzeptes. Dies kann durch ein landkreisweites Konzept ersetzt werden. Separate kommunale Konzepte sind dann für die Beantragung von Fördermitteln nicht mehr notwendig – wenn auch aufgrund des höheren Detaillierungsgrades sinnvoll.
Der LK Harburg hat, in enger Abstimmung/Zusammenarbeit mit seinen Kommunen, ein neues Wohnraumversorgungskonzept erstellen lassen. Ein landkreisweites Konzept, in dem jede Kommune mit ihrem individuellen Wohnungsmarkt separat begutachtet wird, erspart den Kommunen den Aufwand für die Erstellung eigener Gutachten und Kosten, da bei einem landkreisweiten Konzept für alle Kommunen erhebliche Synergieeffekte bei der Begutachtung genutzt werden können.
Das Wohnraumversorgungskonzept finden Sie hier.
Die Neufassung des Wohnraumversorgungskonzeptes für den LK Harburg gibt einen Überblick über:
Der LK Harburg beabsichtigt, mit dem Konzept geeignete Rahmenbedingungen zur Wohnraumförderung zu schaffen, die es allen Bevölkerungsgruppen ermöglichen soll, sich im Landkreis mit adäquatem Wohnraum in quantitativer, qualitativer und preislicher Hinsicht zu versorgen.
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