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Aktiver Einsatz für die Demokratie: Landkreis Harburg sucht ehrenamtliche WahlhelferInnen für die Auszählung der Briefwahlstimmen in Winsen (Luhe) bei der Europawahl am 9. Juni 2024
"Demokratie ist gemeinsames Handeln von allen, die sich einbringen wollen." (Bundespräsident a.D. Joachim Gauck)
Ohne sie geht es nicht: Für die anstehende Europawahl am 9. Juni sucht der Landkreis Harburg Ehrenamtliche, die sich engagieren und als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim Auszählen der Briefwahlstimmen in Winsen (Luhe) dabei sein wollen.
Sie können sich ab sofort melden.
„Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind unverzichtbar, damit Wahlen stattfinden können. Das Engagement ist ein aktiver Einsatz für die Demokratie und ermöglicht freie Wahlen erst“, betont Landrat Rainer Rempe.
„Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele Menschen bei uns im Landkreis Harburg als Wahlhelferin und Wahlhelfer zur Verfügung stellen.“
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erleben und gestalten Demokratie mit. Getreu dem Motto „Ich zähle“ gehen sie nicht nur selbst zur Wahl, sondern sorgen anschließend dafür, dass die Stimmen auch ausgezählt werden und das Ergebnis ermittelt werden kann.
Bei der Europawahl sind ca. 215.000 Frauen und Männer im Landkreis Harburg wahlberechtigt. Sie sind aufgerufen, ihre Stimme für eine Partei abzugeben, die die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament vertreten.
Mehrere zehntausend Wahlbriefe müssen geöffnet werden, die Wahlzettel auf ihre Gültigkeit überprüft und die Stimmen sorgsam ausgezählt werden.
Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie die Kreisverwaltung als ehrenamtliche Wahlhelferin oder ehrenamtlicher Wahlhelfer bei der Auszählung in Winsen unterstützen möchten.
Wenn Sie Wahlhelferin und Wahlhelfer werden möchten, können Sie Ihre Daten in dem weiter unten folgendem Formular eintragen oder sich beim Landkreis Harburg melden und Ihre Bereitschaft erklären. Das geht ganz einfach unter ichzaehle@lkharburg.de .
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede und jeder werden, der selbst wahlberechtigt zum Europäischen Parlament ist. Voraussetzungen sind also die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ein Mindestalter von 16 Jahren. Ein Höchstalter gibt es nicht. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen aber seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnen. Vorkenntnisse sind ebenso wenig erforderlich wie eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nehmen das Ehrenamt unparteiisch und neutral wahr. Eine besondere Verpflichtung ist die Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Bei der Briefwahl unterstützen die Ehrenamtlichen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Dazu gehört insbesondere die Zulassung der Wahlbriefe und die Auszählung
der Stimmzettel. Dabei prüfen sie auch, ob die Stimmen gültig sind.
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer für die Briefwahl sind sie ab dem Nachmittag engagiert. Die Wahlvorstände treffen sich gegen 14 Uhr, um die Auszählung vorzubereiten. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Erfahrungsgemäß endet die Tätigkeit
zwischen 20 und 21.30 Uhr.
Über den genauen Ort des Einsatzes werden wir Sie rechtzeitig informieren. Nach der derzeitigen Planung wird die Auszählung wahrscheinlich in den Berufsbildenden Schulen in der Bürgerweide in Winsen (Luhe) stattfinden. Es werden hierbei ausschließlich Briefwahlstimmen ausgezählt.
Alle roten Wahlbriefe werden in der Briefwahlzentrale gesammelt und auf die Briefwahlvorstände verteilt. Diese öffnen zunächst die Wahlbriefe
ihres Bezirks und prüfen die Wahlscheine und Stimmzettelumschläge auf ihre Gültigkeit. Anschließend werden die Stimmzettel aus den
Umschlägen genommen und ausgezählt. Das Ergebnis wird dokumentiert. Zum Abschluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams der Briefwahlorganisation.
Nach der Berufung erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Informationsmaterial über alles, was für den Wahltag wichtig ist.
Weitere Fragen beantwortet gern Team der Briefwahlorganisation:
Telefon 04171 – 693 4940, E-Mail ichzaehle@lkharburg.de .
Zur Vorbereitung Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer in einem Briefwahlvorstand haben wir Ihnen hier ein Muster für eine Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl und eine Schnellmeldung über das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament hinterlegt, die Sie sich gern vor Ihrem Einsatz anschauen können. Klicken Sie einfach auf die nachstehenden Links:
Muster Niederschrift Briefwahlvorstand EuW
Selbstverständlich steht das Team der Briefwahlorganisation zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten und bei Problemen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das gilt insbesondere für den Wahltag.
Nein, alles, was Sie für Ihr Ehrenamt benötigen, stellen wir zur Verfügung. Auch für Verpflegung am Wahlabend ist gesorgt.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“.
Das ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro, die überwiesen werden. Aufgrund der besonderen Verantwortung und Mehrarbeit
erhalten WahlvorsteherInnen und deren Stellvertretungen 70 Euro. Zusätzlich werden Ehrenamtlichen, die außerhalb von Winsen wohnen,
die Fahrtkosten erstattet. Die Hin- und Rückfahrt muss mehr als 10 km betragen. Das Wahlhelferamt bleibt aber ein Ehrenamt. Das Erfrischungsgeld stellt bewusst keine leistungsgerechte Entlohnung für das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dar. Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II wird das Erfrischungsgeld nicht als Einkommen angerechnet.
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer stehen Sie während der Tätigkeit selbstverständlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz muss nicht beantragt werden und ist für Wahlhelfer kostenlos.
Insgesamt werden im Landkreis Harburg bei der anstehenden Europawahl für die Auszählung der Briefwahlstimmen etwa 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Der Wahlvorstand besteht aus WahlvorsteherIn, StellvertreterIn und in der Regel aus vier Beisitzerinnen bzw. Beisitzern, eine/r davon ist als SchriftführerIn tätig.
Nein, ein Wahlehrenamt und die Bereitschaft, sich zu engagieren, gilt nur für die festgelegte Wahl und steht nicht im Zusammenhang
mit der Berufung für eine andere zukünftige Wahl.
Nein. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber und auch die Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans, also auch nicht in einen Wahlvorstand als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer, berufen werden.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten eine Empfangsbestätigung und schriftliche Berufung, nachdem sie sich beim Landkreis Harburg
gemeldet haben. Daraus geht auch hervor, in welcher Funktion sie eingesetzt werden. In der letzten Woche vor dem Wahltermin erhalten Sie die Mitteilung, welchem Briefwahlvorstand sie angehören und in welchem Raum in den Berufsbildenden Schulen in Winsen (Luhe) ihr Einsatz erfolgt.
Das ist kein Problem. Bitte melden Sie sich dann aber so schnell wie möglich beim Team der Briefwahlorganisation per Telefon 04171 – 693 4940 oder per E-Mail ichzaehle@lkharburg.de, damit wir Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer von Ihrer Verpflichtung entbinden und
eine Ersatzperson berufen können.
Mit Hilfe des folgenden Formulars können Sie sich als Wahlhelfer/in für die Auszählung in Winsen bewerben.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring!
Besuchszeiten nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr
Terminvereinbarungen bitte von
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr