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Auf Anordnung des Bundespräsidenten vom 08. Dezember 2020 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 statt. Das Gebiet des Landkreises Harburg trägt die Bundestagswahlkreis-Nr. 36 und den Namen "Harburg". Im Infobereich auf der rechten Seite finden Sie die Links zum Bundeswahlleiter und zur Landeswahlleiterin. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu der Wahl. Damit Wiederholungen vermieden werden, wurden diese nicht auf unserer Seite aufgeführt.
Zum Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl 2021 wurde der Erste Kreisrat Kai Uffelmann ernannt.
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Wahlgebiet war bis zur Wahl des 14. Deutschen Bundestages im Jahre 1998 in 328 Wahlkreise unterteilt. Bei der ersten Bundestagswahl nach dem Kriege am 14.08.1949 bildeten die Landkreise Harburg und Soltau den Wahlkreis Nr. 14 Harburg-Soltau (120.254 Wahlberechtigte) und auch noch für die folgende Wahl, lediglich die Wahlkreis-Nr. wurde in Nr. 36 geändert. Dieser Zuschnitt änderte sich für die Wahl am 19.09.1965, indem der bisherige Wahlkreis um 52 Gemeinden des Landkreises Uelzen (die heutige Stadt Uelzen und die Samtgemeinden Ebstorf und Suderburg) vergrößert und umbenannt wurde in Nr. 30 Soltau-Harburg (165.058 Wahlberechtigte). Dieser Wahlkreis wurde dann für die Bundestagswahl am 05.10.1980 verändert, indem der Landkreis Soltau und der Teil des Kreises Uelzen abgetrennt wurden und der verbleibende Landkreis Harburg allein den Wahlkreis 35 Harburg bildete. Er existierte für fast ein Vierteljahrhundert, bei der letzten Wahl im Jahre 1998 mit 174.064 Wahlberechtigten.
Im Zuge der Parlamentsreform ist das Wahlkreisneueinteilungsgesetz vom 01.07.1998 erlassen worden, durch das die Zahl der Wahlkreise auf 299 reduziert wurde. Dieses Gesetz hat auch den Wahlkreis 35 Harburg betroffen und seinen Zuschnitt erheblich und auch seinen Namen verändert. Der Landkreis Harburg sollte nach diesem Gesetz, ohne die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen, zusammen mit dem Landkreis Soltau-Fallingbostel, ohne die Gemeinde Bispingen und ohne die Stadt Munster, erstmals für die Wahl des 15. Deutschen Bundestages im Jahr 2002 den Wahlkreis Nr. 35 Soltau-Fallingbostel - Winsen L. mit dann voraussichtlich rd. 255.000 Wahlberechtigten bilden.
Weil aufgrund des enormen Bevölkerungszuwachses im Landkreis Harburg der neu gebildete Wahlkreis Nr. 35 in absehbarer Zeit die gesetzliche Toleranzgrenze (+/- 25 v. H. der Durchschnittsgröße aller Wahlkreise) überschritten hätte, hat die Wahlkreiskommission eine erneute Änderung des gerade neu gebildeten Wahlkreises, in dem in diesem Zuschnitt noch keine Wahl stattgefunden hatte, angeregt und zunächst beabsichtigt, auch die Stadt Winsen (Luhe) mit den erwähnten beiden Samtgemeinden dem benachbarten Wahlkreis 36 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg zuzuschlagen. Diese Absicht wurde jedoch nicht realisiert.
Aufgrund des 16. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes bildete für die Bundestagswahl 2002 der Landkreis Harburg -ohne die Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt und Salzhausen- mit dem Landkreis Soltau-Fallingbostel -ohne die Stadt Munster- den -nunmehr auch umnummerierten- Wahlkreis 36 Soltau-Fallingbostel - Winsen L. mit rd. 250.000 Wahlberechtigten. Die Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt und Salzhausen bilden seitdem mit den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg den Wahlkreis 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg.
Mit dem 17. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Gemeinde Wietzendorf (Landkreis Soltau-Fallingbostel, Wahlkreis 36) dem Wahlkreis 37 zugeordnet.
Der Wahlkreis 36 Soltau-Fallingbostel - Winsen L. erstreckte sich von der Elbe bis fast an die Landeshauptstadt Hannover.
Durch das 18. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes erhält Niedersachsen aufgrund seiner Bevölkerungsentwicklung zu den ihm nach der gegenwärtigen Wahlkreiseinteilung zugeordneten 29 Wahlkreisen einen weiteren hinzu. Um diesen zusätzlichen Wahlkreis zu bilden und die erhebliche Überschreitung der gesetzlichen Toleranzgrenze von +/- 15 Prozentin dem Wahlkreis 36 Soltau-Fallingbostel - Winsen L. (+23,1 Prozent) zu beseitigen, hat man sich für den neuen Wahlkreis 37 Harburg entschieden. Dieser ist mit dem Gebiet des Landkreises Harburg identisch.
Mit dem 20. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde der Wahlkreis 37 Harburg ohne Änderung seiner Abgrenzung in Wahlkreis 36 Harburg umbenannt.
Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Das sind im allgemeinen (kleinere) Gemeinden; größere werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Innerhalb des Landkreises Harburg sind annähernd 240 Wahlbezirke gebildet, was einer durchschnittlichen Größe von 950 Einwohnern/ Wahlbezirk entspricht.
Name | Vorname | Wohnort | Partei | Bemerkung |
Stadler | Svenja | Seevetal | SPD | Direktplatz |
Grosse-Brömer | Michael | Brackel | CDU | Listenplatz |
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