Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Einstellungsvoraussetzungen
Für den Studiengang Bachelor of Arts benötigst du die Hochschulzugangsberechtigung. Dies ist zum Beispiel das Abitur oder die Fachhochschulreife. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten und einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren bist du ebenfalls berechtigt das duale Studium zu absolvieren.
Weiterhin musst du Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit
a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen.
Schließlich darfst du das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben.
Darüber hinaus wünschen wir uns
Beginn des Studiums
Das dreijährige, finanzierte Studium beginnt jeweils am 01. August eines jeden Jahres.
Dauer und Ablauf des Studiums
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte:
- theoretisches Fachstudium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) in Hannover (insgesamt 24 Monate)
- berufspraktische Studienzeit in verschiedenen Abteilungen, Betrieben und Stabsstellen der Kreisverwaltung z.B. Ordnung und Zivilschutz, Bauen, Soziale Leistungen, Jugend und Familie (insgesamt 12 Monate).
In den praktischen Studienzeiten lernst du schon einmal deine theoretischen Fachkenntnisse in der Praxis einzusetzen. Darüber hinaus ist in jeder Praxisphase (P-Zeit) eine Prüfungsleistung von dir zu erbringen. Das Bestehen dieser Prüfungsleistungen ist zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Fortsetzung des Studiums:
Prüfungsleistung während der P I - Zeit
Prüfungsleistung während der P II - Zeit
Prüfungsleistung während der P III - Zeit
Alle näheren Informationen und Hinweise zu den Prüfungsleistungen findest du im Internet unter www.nsi-hsvn.de unter der Rubrik Praxisbüro.
Die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen bietet zwei Bachelor-Studiengänge an:
- Allgemeine Verwaltung (Public Administration) und
- Verwaltungsbetriebswirtschaft (Public Management).
Im Studiengang „Allgemeine Verwaltung" liegt der Schwerpunkt der Studieninhalte in der Vermittlung rechtswissenschaftlicher Fähigkeiten.
Der Studiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft" enthält dagegen einen höheren Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen.
Die beiden Studiengänge bestehen aus insgesamt neun Trimestern. Das erste Studienjahr umfasst das für beide Studiengänge identische Grundstudium. Das zweite und dritte Studienjahr bilden das Hauptstudium. Die Wahl des Studienganges erfolgt spätestens zum Ende des zweiten Trimesters. Dabei kannst du den Studiengang auswählen, der deinen Interessen und Fähigkeiten am besten entspricht. Eine Vorgabe unsererseits erfolgt nicht.
Beide Studiengänge sind modular aufgebaut. Thematisch und zeitlich abgerundet sind die Module in sich abgeschlossene Studieneinheiten, die zu einer auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikation führen.
Externes Praktikum (Fremdausbildung)
Mindestens einen Abschnitt der Praxiszeiten (mindestens zwei und höchstens drei Monate) sollst du außerhalb unserer Kreisverwaltung ableisten. Dieses externe Praktikum soll dazu dienen, dir den sog. "Blick über den Tellerrand" zu eröffnen und dir Erfahrungen und Erkenntnisse zu ermöglichen, die über unsere Kreisverwaltung hinausgehen. Von Anderen lernen und dieses Wissen in die eigene Arbeit zu integrieren, ist das angestrebte Ziel. Das externe Praktikum soll während der P II - oder P III - Zeit absolviert werden. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig um einen solchen Praktikumsplatz kümmerst bzw. bewirbst. Es besteht die Möglichkeit dieses Praktikum im Ausland zu absolvieren.
Vergütung während des Studiums
Das Studium leistest du im Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Du erhältst keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde. Während der gesamten Studienzeit werden dir monatliche Anwärterbezüge in Höhe von zurzeit 1.269,74 € gezahlt. Die Kosten für das Studium übernimmt der Landkreis Harburg.
Solltest du bereits in einer eigenen Wohnung leben, erhältst du während des theoretischen Fachstudiums in Hannover Trennungstagegeld sowie einen Mietzuschuss für die Unterkunft in Hannover von 75 % bei einem Höchstsatz von 350 Euro. Der monatliche Mietzuschuss beträgt somit höchstens 262,50 Euro.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Wir suchen jedes Jahr neue Studierende für das duale Studium Bachelor of Arts.
Die Bewerbungsfrist beginnt jeweils nach den niedersächsischen Sommerferien und endet am 30. September. In diesem Zeitraum kannst du dich über unser Onlinebewerbungsportal bewerben. Deine aussagekräftige Bewerbung sollte dein persönliches Anschreiben, deinen Lebenslauf sowie deine relevanten Zeugnisse enthalten. Bitte verwende beim Hochladen deiner Dokumente vorzugsweise pdf-Dateien.
Nachdem du dich in unserem Onlinebewerbungsportal eingepflegt hast, wirst du eine Eingangsbestätigung per Email von uns erhalten. Mit dieser Email erhältst du gleichzeitig einen Link zu unserem Onlineeignungstest. Bitte führe diesen Test bis zum 6. Oktober durch, um am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Solltest du den Eignungstest erfolgreich bestehen, folgt als nächster Schritt eventuell die Einladung zu einem mündlichen Test (dieser beinhaltet Diskussionsrunden mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern sowie Gruppenarbeiten) oder direkt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, das einen Motivationsvortrag von dir beinhalten wird.
Du kannst dich gerne jederzeit telefonisch oder per Email über den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigen.
Ergänzende Information
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird dir der akademische Grad Bachelor of Arts und bei befriedigendem Studienabschluss zugleich die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1.Einstiegsamt verliehen. Deine Einsatzmöglichkeiten entsprechen dann dem gesamten Aufgabenspektrum der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Kommunen in Niedersachsen.
Zum Schluss wollen wir dir noch acht Gründe vorstellen, die für das duale Studium beim Landkreis Harburg sprechen:
Du bist dir noch unsicher, ob das duale Studium das Richtige für dich ist?
Dann schau dir gerne noch die Erfahrungsberichte einiger Studentinnen / Studenten von uns an!
Die Bewerbungsfrist beginnt jeweils nach den niedersächsischen Sommerferien und endet am 30. September eines jeden Jahres.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!