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Vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten - aufgrund des Ukraine-Kriegs - erhalten wir derzeit vermehrt Anfragen zu Unterstützungsangeboten und Fördermöglichkeiten zur Entlastung betroffener Unternehmen und zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Hier finden Sie einen Überblick zu den Angeboten, die in diesem Zusammenhang von Interesse sein könnten. Weitere Maßnahmen sind auf Bundes- und Landesebene angekündigt worden. Diese Seite wird daher laufend aktualisiert.
(letzte Aktualisierung 05.01.2023)
Klimaschutzinitiative - Neue Kälte-Klima-Richtlinie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) eine neue Kälte-Klima-Richtlinie veröffentlicht. Diese tritt am 01.01.2023 in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2023.
Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie werden Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen zukünftig nicht mehr gefördert.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick der Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht (Hinweis: Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.)
Fördergegenstand: Stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt sowie in Kombination damit ergänzende Komponenten und Systeme sowie zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.
Beihilferechtliche Grundlage: Sofern die Zuwendung als Beihilfe einzustufen ist, erfolgt die Förderung auf Basis der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Förderart/-höhe: Die Förderung erfolgt grundsätzlich mit Festbeträgen in Abhängigkeit von der Art der Maßnahme und Anlage für die Investition und Installation. Pro Maßnahme gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 Euro (netto)
Fördersatz max. 50 % der förderfähigen Ausgaben Förderhöchstgrenzen der beihilferechtlichen Grundlage zu beachten. Details siehe Nr. 5 der Richtlinie.
Antragstellung: Laufende Antragsmöglichkeiten
Bewilligungszeitraum: i. d. R. 15 Monate
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ansprechpartner dort sind erreichbar unter im Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik (Tel.: 06196 / 908-1249). Weitere Informationen werden
auf der Website des BAFA sowie der NKI bereitbestellt: www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html bzw. www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kaelte-klima-richtlinie
[Quelle: www.eurooffice.de]
„Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat am 19.12.2022 die Eckpunkte der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bekannt gegeben: Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützen, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Abgedeckt werden dabei alle Energieträger. Insgesamt steht für diese Härtefallhilfe ein Budget i. H. v. 300 Mio. Euro zur Verfügung (davon 200 Mio. Euro Landes- und 100 Mio. Euro Bundesmittel).
Die Umsetzung soll in zwei Programmphasen bzw. Antragsfenstern erfolgen. Nachfolgend finden Sie hierzu erste Informationen:
Auf der Website der NBank wurde die Richtlinie sowie FAQs für das erste Antragsfenster veröffentlicht (https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Wirtschaftshilfe-KMU-Niedersachsen.html#hinweiszurantragsstellung).
Anträge können demnach ab dem 23. Februar bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden.
Zu beachten sind folgende Fördereckpunkte:
Ziel: Entlastung von KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedroht sind
Antragsberechtigte: Rechtlich selbständige KMU (bis zu 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen (Explizit nicht antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, die eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten, sowie öffentliche Unternehmen.)
Fördergegenstand / Voraussetzungen: Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, sofern die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro (netto) über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen, der Cashflow oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mind. einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweist (als Cashflow i. S. d. Richtlinie wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes am 30. 11. 2022 gegenüber dem 01.07. 2022 herangezogen), das Unternehmen versichert, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Zu beachten: Entsprechende von einem prüfenden Dritten (SteuerberaterIn oder vergleichbar) bestätigte Belegunterlagen sind der NBank auf Anforderung zu übersenden. Ab einem Förderbetrag von 100.000 Euro ist
die Vorlage bestätigter Belegunterunterlagen obligatorisch.
Fördergegenstand /-höhe: Max. 80 % der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, wobei der Förderhöchstbetrag auf max. 500.000 Euro begrenzt ist.
Beihilferechtliche Grundlage: BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022
Auszahlung der Mittel: Eine Abschlagszahlung i. H. v. 50 % des errechneten Förderbetrags erfolgt nach Antragsprüfung. Die Restzahlung erfolgt nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingegangenen Anträge. (Soweit nicht
genügend Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschüsse, um eine Gleichbehandlung aller Antragsteller zu ermöglichen.)
Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bei Interesse der Richtlinie sowie den FAQs. Weitere Informationen stehen auf der Website der NBank zur Verfügung: www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Wirtschaftshilfe-KMUNiedersachsen.html. Ansprechpartner dort sind erreichbar unter der Tel.: 0511 / 30031-9333 bzw. per E-Mail: beratung@nbank.de .
Ein weiteres Antragsfenster ist im Spätsommer / Herbst 2023 geplant. Dieses soll dann mit angepassten Förderbedingungen umgesetzt werden und sich an Unternehmen richten, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse
weitere Hilfen benötigen.
[Quelle: www.eurooffice.de]
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich eine neue Förderrichtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss und Kredit“ veröffentlicht. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zur bisherigen Richtlinie ist, dass Unternehmen nun bei allen Fördermodulen – außer bei Transformationskonzepten – direkt nach Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung ihrer
Vorhaben beginnen können. Ziel dieses technologie- und branchenoffenen Programms ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Die Förderung kann wahlweise als direkter Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.
Zu beachten sind folgende Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte:
- Kommunale Unternehmen
- Private Unternehmen
- Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
- Contractoren, die die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Ausgeschlossen sind jedoch u. a. Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe.
Fördergegenstand:
Investitionen im Rahmen folgender Module:
1. Querschnittstechnologien (nach Nr. 5.1) – Ersatz oder Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung (Pumpen, Motoren, Ventilatoren etc.)
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (nach Nr. 5.2) – Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (nach Nr. 5.3) – u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen (nach Nr. 5.4) – u. a. Prozess- und Verfahrensumstellungen sowie Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme bzw. an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung (Voraussetzung: Vorlage eines CO2-Einsparkonzepts)
5. Transformationskonzepte (nach Nr. 5.5) – Unterstützung Unternehmen bei Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität
Förderhöhe: Abhängig vom Modul
Fördersatz: i. d. R. max. 30 % in Modul 1, 3 und 4 bzw. max. 45 % in Modul 2 und max. 50 % in Modul 5 (für KMU jeweils Bonus i. H. v. 10 %-Punkten möglich)
Fördersumme: max. 15 Mio. Euro für Module 2 bis 4 bzw. max. 200.000 Euro für Modul 1 und max. 80.000 Euro für Modul 5
Zu beachten: Im Modul 4 ist die max. Förderung auf 500 Euro bzw. für KMU auf 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2
Beihilferechtliche Grundlage: De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Kumulierungsverbot: Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen (einschließlich Beihilfen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder nach der Deminimis-Verordnung) für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.
Antragsstellung: Anträge können laufend eingereicht werden; Maßnahmen in den Modulen 1 bis 4 können direkt nach Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.
(Richtlinie gültig bis 31.12.2026 – vorbehaltlich einer Verlängerung der AGVO)
Ansprechpartner / Programmstellen:
Zuschussvariante: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Tel.: 06196 / 908-1883 (Website: www.bafa.de/eew)
Kreditvariante: KfW-Bank, Tel.: 0800 / 539-9001 (www.kfw.de/295)
Beantragung von Transformationskonzepte (ausschließlich Zuschuss): VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Tel.: 030 / 310078-5555 (Website: www.wettbewerb-energieeffizienz.de/transformationskonzepte)
[Quelle: www.eurooffice.de]
Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz
Darüber hinaus weisen wir in diesem Zusammenhang auf den Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz hin, der das EEW-Förderpaket ergänzt:
- Die Antragsfrist für die aktuelle Wettbewerbsrunde endet am 28. Februar 2023, wobei die Runde bei Überzeichnung des Budgets um 50 % vorzeitig beendet werden kann. (Es werden mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr durchgeführt.)
- Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH positiv bewertete Skizze – diese kann laufend eingereicht werden und wird i. d. R. innerhalb einer Woche bewertet.
- Gefördert werden ambitionierte investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mind. vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
- Zu beachten ist, dass sich die Förderentscheidung an der sog. Fördereffizienz orientiert, d. h. die beantragte Fördersumme wird ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung gesetzt („Förder-Euro“ pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr).
- Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Förderchancen.
Weitere Informationen zu den Bedingungen des Förderwettbewerbs stehen auf folgender Website bereit: www.wettbewerbenergieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Foerderwettbewerb/Rahmenbedingungen/rahmenbedingungen.html
(hier finden Sie u. a. einen „Schnellcheck“ zur Förderfähigkeit eines Projekts).
Ansprechpartner beim VDI/VDE Innovation + Technik GmbH sind u. a. Herr Schöllhorn und Herr Richter (Tel.: 030 / 310078-5555).
Veranstaltungshinweis:
Für das Modul 5 „Transformationskonzepte“ sowie für den Förderwettbewerb werden ab Januar diverse Online-Informationsveranstaltungen (Webinare) angeboten. Einen Überblick der Termine finden Sie unter:
www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Service/Veranstaltungen/veranstaltungen.html
[Quelle: www.eurooffice.de]
EFRE-Energie- und Ressourceneffizienz – Infoveranstaltungen im Januar
Die Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet Mitte/Ende Januar Online-Informationsveranstaltungen zu diesen neuen Programme an, mit denen Klimaschutz- und Energieeffizienz-
Maßnahmen u. a. von öffentlichen Trägern und Unternehmen bzw. Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen unterstützt werden. Näher vorgestellt werden dabei die Richtlinien und Fördervoraussetzungen.
Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer u. a. Erfahrungsberichte sowie einen Einblick in gute Beispiele aus der vergangenen Förderperiode.
17. Januar 2023 (10 bis 12 Uhr) – EFRE-Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“
Zielgruppe der Veranstaltung: insb. Kommunen, die bspw. durch Investitionen in Nichtwohngebäude oder die Errichtung von Wärmenetzen Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch senken wollen
Nähere Hinweise: www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/Neue-EFRE-Foerderung-Klimaschutz-und-Energieeffizienz-In-2642 (Ansprechpartnerin: Frau Kicker – Tel.: 0511 / 897039-28)
Antragsstichtage: jährlich 01. März und 01. September
Weitere Details zum Programm: NBank-Website
31. Januar 2023 (15 bis 16:30 Uhr) – EFRE-Richtlinie „Betriebliche Ressourceneffizienz“
Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz planen, um damit einen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität in
Niedersachsen zu leisten
Nähere Hinweise zur Veranstaltung: www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/Vorstellung-derneuen-EFRE-Foerderrichtlinien-zu-Energie-und-Re-2641 (Ansprechpartnerin: Frau Birnbaum – Tel.: 0511 /
897039-19)
Antragsstichtage: jährlich 01. April und 01. Oktober
Informationen zur Richtlinie und den Förderkonditionen: NBank-Website
[Quelle: www.eurooffice.de]
Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Richtlinien „Betriebliche Ressourceneffizienz“)
Ziel des Programms ist es, durch betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen einen effizienten Material und Ressourceneinsatz sowie eine recyclinggerechte Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu
unterstützen.
Zu beachten sind dabei folgende Fördereckpunkte:
EFRE-Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“)
Dabei sind folgende Förderbedingungen zu beachten:
Zuständige Ansprechpartner erreichen Sie bei der NBank im Team Energieeffizienz und Vergaberecht (Tel.: 0511 / 30031-9940; E-Mail: energieeffizienz@nbank.de)
Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Darlehen)
Kostenlose Beratungsangebote für Unternehmen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Eine weitergehende Beratung können Sie sich über das Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ fördern lassen:
KfW-Darlehensprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen nachfolgenden Modulen:
Weitere Infos bitte hier klicken.
Virtuelle Energieagentur „Energiewegweiser“
Die Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises hält über die neue virtuelle Energieagentur "Energiewegweiser für den Landkreis Harburg“ ebenfalls vielfältige Informationen und Angebote für Unternehmen rd. um die Themen Klimaschutz, Erneuerbare Energie und Energieeffizienz bereit. Unter anderem können Sie einen Fördermittel-Selbstcheck machen, der Ihnen hilft, sich einen ersten Überblick über die Programme zu verschaffen, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt in Frage kommen. Hier geht’s zum Energiewegweiser.
Weitere Angekündigte Maßnahmen
Aktuell sind außerdem weitere Maßnahmen vorgesehen, u.a. plant die Bundesregierung einen „Wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ (hier klicken). In diesem Rahmen sollen das o. g. Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen. Details werden derzeit ausgearbeitet. Voraussichtlich wird der Abwehrschirm in Zukunft jedoch auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen sowie KMU einschließen.
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